- OBJECT
Der Vermieter vermietet, übergibt und gewährt dem Mieter gemäß den in dieser Vereinbarung und auf der Vorderseite festgelegten Bedingungen und Konditionen die Nutzung und den Besitz des Fahrzeugs, zusammen mit seinem Zubehör und seiner Ausstattung, wie auf der Vorderseite dieser Vereinbarung beschrieben.
Das genannte Fahrzeug, einschließlich eines etwaigen Ersatzfahrzeugs sowie aller seiner Komponenten und Ausstattungen, wird im Folgenden als das „Auto“ bezeichnet.
- DURATION
Die Dauer dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung und der Übergabe des Autos und läuft über den Zeitraum, der auf der Vorderseite dieser Vereinbarung angegeben ist. Die Mindestmietdauer beträgt vierundzwanzig (24) Stunden (einen Tag).
- LEASE AND ADDITIONAL CHARGES 3.1 Lease Amount
Der Mietbetrag für das Auto ist auf der Vorderseite dieser Vereinbarung angegeben. Dieser Betrag stellt den vollständigen Mietwert des Autos dar, und der Mieter erkennt an, dass er kein Recht hat, diesen anzufechten oder eine Reduzierung zu verlangen.
Der gesamte Mietbetrag ist vom Mieter im Voraus an den Vermieter zu zahlen, entweder in bar oder per Kreditkarte, ausgestellt von einem vom Vermieter akzeptierten Kreditinstitut, bei Übergabe des Autos. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung dient als Nachweis der Zahlung und der Erbringung von Leistungen unter Ausschluss jeder anderen Form des Nachweises.
Alle zusätzlichen Kosten, die dem Mieter bei Rückgabe des Autos entstehen, werden dokumentiert und entsprechend in Rechnung gestellt.
3.2 Exclusions
Der Mietbetrag umfasst keine Ausgaben oder Kosten, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder auf der Vorderseite aufgeführt oder angegeben sind. Solche Kosten gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Beispielhaft, aber nicht abschließend, umfasst die Miete nicht Folgendes: A) Kraftstoffkosten, einschließlich des Werts des fehlenden Kraftstoffs und der Betankungsgebühr, auf Grundlage der jeweils gültigen offiziellen Preisliste des Vermieters. B) Bußgelder oder Verwaltungsstrafen aus Verstößen gegen Verkehrs- oder sonstige anwendbare Vorschriften. C) Zusätzliche Kilometer über die in der Miete enthaltenen hinaus, wie auf der Vorderseite angegeben. D) Etwaige Gebühren oder Steuern jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Miete erhoben werden. E) Reifenschutz, sofern nicht ausdrücklich vereinbart und auf der Vorderseite vermerkt. F) Navigationssystem (GPS), sofern nicht ausdrücklich vereinbart und auf der Vorderseite vermerkt.
3.3 Additional Kilometers
Für jeden Kilometer, der über das auf der Vorderseite angegebene Limit (KLM ALLOWANCE) hinaus gefahren wird, zahlt der Mieter dem Vermieter den pro Kilometer geltenden Satz gemäß der offiziellen Preisliste des Vermieters. Der Gesamtbetrag für zusätzliche Kilometer wird am Ende der Mietdauer bei Rückgabe des Autos berechnet und ist vom Mieter sofort zu zahlen.
3.4 Credit Card Authorization
Wenn der Mieter die Zahlung per Kreditkarte gewählt hat, ermächtigt der Mieter den Vermieter hiermit, die Karte zu belasten für:
den vollen Mietbetrag;
alle während der Mietzeit anfallenden Verwaltungsbußgelder oder Strafen; und
die Kosten eventueller bei Rückgabe des Autos festgestellter Schäden.
- SECURITY DEPOSIT
Der Mieter zahlt dem Vermieter als Garantie für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Vereinbarung den auf der Vorderseite angegebenen Betrag. Diese Kaution verbleibt während der gesamten Mietdauer beim Vermieter und wird nicht mit einem Teil der fälligen Miete verrechnet.
Die Kaution wird dem Mieter am Ende der Mietzeit unverzinst zurückerstattet, sofern der Mieter alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung vollständig erfüllt hat.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Entschädigung für jeden Schaden, Verlust oder Aufwand zu verlangen, der den Kautionsbetrag übersteigt.
- DELIVERY AND RETURN OF THE CAR
Das Auto wurde dem Mieter am Datum dieser Vereinbarung in dem Zustand übergeben, der auf der Vorderseite beschrieben ist. Der Mieter bestätigt, dass er das Auto sorgfältig geprüft, eine Probefahrt durchgeführt und es als voll funktionsfähig und ohne Vorbehalt angenommen hat. Die Unterschrift des Mieters unter dieser Vereinbarung gilt als Nachweis für die Übergabe und Annahme des Autos.
Nach Ablauf der Mietdauer hat der Mieter das Auto – zusammen mit der Zulassungsbescheinigung, allen zugehörigen Dokumenten und dem Zubehör – an dem Ort und zu der Zeit, die auf der Vorderseite angegeben sind, an den Vermieter zurückzugeben. Das Auto ist in demselben Zustand wie bei Übernahme und mit demselben Kraftstoffstand wie bei der Übergabe zurückzugeben.
Jede Abweichung im Kraftstoffstand, wie sie durch die Anzeige im Armaturenbrett des Fahrzeugs festgestellt wird, wird dem Mieter in Rechnung gestellt und ist bei Rückgabe des Autos zu zahlen. Wird das Auto mit mehr Kraftstoff zurückgegeben, als bei Übernahme vorhanden war, erfolgt keine Erstattung.
Der Mieter hat den Vermieter bei Rückgabe außerdem über etwaige während der Mietzeit entstandene Verkehrsbußgelder oder Verwaltungsstrafen zu informieren und die entsprechenden Beträge unverzüglich zu zahlen. Unterlassene Mitteilung macht den Mieter für alle dem Vermieter auferlegten Kosten haftbar.
Falls der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, hat er den Vermieter vor Ablauf der aktuellen Mietzeit zu informieren und die entsprechende zusätzliche Miete für den Verlängerungszeitraum zu zahlen, berechnet nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters.
Jede Verzögerung oder nicht genehmigte Verlängerung berechtigt den Vermieter, vollen Ersatz für jeden daraus entstehenden unmittelbaren oder mittelbaren Schaden zu verlangen.
- TERMS OF USE 6.1 Authorized Use
Das Auto darf ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und nur vom Mieter und/oder den auf der Vorderseite aufgeführten autorisierten Fahrern benutzt werden.
6.2 Care and Maintenance
Der Mieter und alle autorisierten Fahrer haben bei der Nutzung des Autos die gebotene Sorgfalt und Umsicht walten zu lassen. Sie haben regelmäßig den technischen Zustand des Autos zu überprüfen, einschließlich Öl- und Wasserstand, Reifendruck und allgemeine Funktionsfähigkeit, und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
Jegliche Reparaturen oder technische Eingriffe am Auto sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters strengstens untersagt.
Tritt während der Mietzeit eine mechanische Panne auf, kann der Mieter das Auto nach Zustimmung des Vermieters zu einer autorisierten Werkstatt zur Überprüfung bringen. Reparaturkosten trägt der Vermieter nur, sofern der Schaden nicht auf ein Verschulden des Mieters oder des Fahrers zurückzuführen ist und nach Vorlage der Originalrechnungen.
6.3 Prohibited Uses
Das Auto darf unter keinen der folgenden Umstände oder zu folgenden Zwecken verwendet werden:
- Von Personen unter 23 Jahren oder unter 25 Jahren bei Fahrzeugen der Kategorien E, F, G, H, J, K, L, P, Q, I, T, S, U.
- Von Personen ohne gültige Fahrerlaubnis oder mit einer Fahrerlaubnis, die weniger als 24 Monate besteht.
- Von Personen, deren Fahrerlaubnis innerhalb des letzten Jahres entzogen wurde.
- Für den Transport von Personen oder Gütern gegen Entgelt oder Belohnung.
- Zum Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder Gegenstände.
- Zur Teilnahme an Geschwindigkeits-, Ausdauer- oder Leistungsrennen.
- Zur Untervermietung oder Leihe an Dritte.
- Von anderen Personen als dem Mieter oder den auf der Vorderseite aufgeführten autorisierten Fahrern.
- Zum Transport schwerer Gegenstände, brennbarer Stoffe, Schadstoffe, gefährlicher Materialien oder verbotener Gegenstände, die das Auto, die Insassen oder Dritte gefährden können.
- Außerhalb des Staatsgebiets Griechenlands ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters. Das Verladen des Autos auf ein Schiff ohne eine solche Genehmigung ist ebenfalls untersagt.
- Von Fahrern unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
- Unter Verstoß gegen Verkehrs-, Zoll- oder sonstige gesetzliche Vorschriften.
- Zu rechtswidrigen Zwecken oder zur Begehung strafbarer Handlungen.
- Für Fahrunterricht oder zur Schulung Dritter.
- Unter Verstoß gegen irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung.
- ACCIDENTS
Im Falle eines Unfalls oder eines sonstigen Ereignisses (einschließlich Brand, Diebstahl oder Verlust) haben der Mieter und/oder jeder autorisierte Fahrer das Folgende unverzüglich und vor jeder Bewegung des Autos zu veranlassen:
- A) Unverzügliche Benachrichtigung der Polizei. B) Feststellung und Aufzeichnung der Namen und Adressen von Zeugen und anderen beteiligten Personen. C) Unterlassung jeder Schuldeingeständnis oder Anerkennung von Ansprüchen Dritter. D) Sofortige Information des Vermieters telefonisch oder mit jedem verfügbaren Kommunikationsmittel. E) Sammlung und Weiterleitung aller relevanten Informationen und Beweismittel an den Vermieter, wie Fotos oder schriftliche Erklärungen. F) Kontaktaufnahme mit den Unfall- bzw. Pannendiensten (Telefonnummern sind in der Versicherungspolice angegeben). G) Ausfüllen und Unterzeichnen des erforderlichen Unfallberichts bzw. Schadenmeldeformulars.
- INSURANCE COVERAGE
Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn das Auto in voller Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und den Bedingungen der geltenden Versicherungspolicen genutzt wird. Jeder Verstoß macht den Mieter und die autorisierten Fahrer für alle daraus entstehenden Schäden sowie für die Freistellung des Vermieters von jeglichen Ansprüchen voll, gemeinsam und gesamtschuldnerisch haftbar.
Der Mieter und die autorisierten Fahrer haften für jeden Schaden, der nicht durch die Versicherungspolicen gedeckt ist, deren Inhalt sie bei Übergabe des Autos geprüft und akzeptiert haben.
8.1 Material Damage
Wenn das Auto während der Mietzeit einen Sachschaden erleidet, hat der Mieter den Vermieter für alle Schäden, Kosten, Bergungs- und Lagerkosten sowie für Nutzungsausfall zu entschädigen – unabhängig von einem Verschulden –, sofern der Mieter nicht zu Beginn der Miete die Option „Collision Damage Waiver (CDW)“ durch Ankreuzen von „YES“ auf der Vorderseite akzeptiert hat.
Selbst wenn CDW-Schutz akzeptiert wurde, bleibt der Mieter für einen Selbstbehalt in Höhe von €300.00 bis €2,500.00 verantwortlich, abhängig von der Fahrzeugkategorie, wie im Mietvertrag angegeben. Von der Zahlung dieses Selbstbehalts kann der Mieter befreit werden, wenn er zusätzlich die Option „Full Damage Waiver (FDW)“ akzeptiert hat, wie auf der Vorderseite vermerkt.
8.2 Theft
Wird das Auto während der Mietzeit vollständig gestohlen, muss der Mieter den Vermieter – unabhängig von einem Verschulden – für den vollen Verkaufswert des Autos, einschließlich Zulassung, Kennzeichen und damit verbundener Gebühren sowie für Nutzungsausfall entschädigen. Diese Haftung entfällt nur, wenn der Mieter zu Beginn der Mietzeit die Option „Full Damage Waiver (FDW)“ durch Ankreuzen von „YES“ auf der Vorderseite akzeptiert hat.
8.3 Tires
Im Falle eines Reifenschadens während der Mietzeit haftet der Mieter – unabhängig von einem Verschulden – für alle Kosten im Zusammenhang mit der Beschädigung, Bergung oder dem Austausch, sofern der Mieter nicht zu Beginn der Mietzeit die Option „Tire Security (TU)“ durch Ankreuzen von „YES“ auf der Vorderseite akzeptiert hat.
8.4 Insurance Exclusions
Der gewährte Versicherungsschutz, einschließlich sämtlicher optionaler Klauseln (CDW, FDW, TU), umfasst nicht:
- a) Schäden an der Unterseite des Autos, einschließlich Schäden durch Fahren über Bordsteine, unbefestigte oder ungeeignete Straßen. b) Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder persönlichen Gegenständen, für die der Vermieter keinerlei Verantwortung trägt. c) Schäden am Innenraum des Autos. d) Schäden, die durch Betanken mit der falschen Kraftstoffart verursacht werden.
Der Vermieter ist berechtigt, Versicherungsleistungen aus den entsprechenden Verträgen direkt zu vereinnahmen. Der Mieter und die autorisierten Fahrer haben kein Recht oder Anspruch auf diese Beträge.
Das Auto ist für die Haftpflicht gegenüber Dritten versichert, mit Deckungssummen von €1,300,000.00 für Sachschäden und €1,300,000.00 für Personenschäden (ausgenommen die im Mietvertrag aufgeführten Fahrer). Jede darüber hinausgehende Haftung oder Forderung geht vollständig zu Lasten des Mieters und der autorisierten Fahrer, einschließlich damit verbundener Kosten wie Klagen, Entschädigungszahlungen oder Rechtskosten.
- EXCEPTION FROM LIABILITY
Der Vermieter haftet nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen – einschließlich leichter Fahrlässigkeit, Unfällen oder höherer Gewalt – übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung, und es können keine Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.
Der Vermieter haftet ferner nicht für Gegenstände des Mieters oder Dritter, die verloren gehen, beschädigt werden oder nach Rückgabe im Auto verbleiben.
- SUBSTITUTION RIGHT
Der Vermieter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und durch schriftliche Mitteilung an den Mieter jede natürliche oder juristische Person zu benennen, die ganz oder teilweise seine aus dieser Vereinbarung resultierenden Rechte und Pflichten übernimmt.
Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten, zu übertragen oder anderweitig zu disponieren.
- OWNERSHIP
Das Auto bleibt während der gesamten Mietdauer ausschließliches Eigentum des Vermieters und kann mit einem Ortungsgerät (GPS Tracker) ausgestattet sein.
Diese Vereinbarung stellt ausschließlich einen Mietvertrag dar; der Mieter erkennt an, dass er keinerlei Eigentums- oder sonstige Rechte am Auto erwirbt, außer denen, die hierin ausdrücklich vorgesehen sind.
Dem Mieter ist es streng untersagt, das Auto zu verkaufen, zu verpfänden, unterzuvermieten, zur Nutzung zu überlassen oder sonstige Rechte zugunsten Dritter daran zu begründen.
Der Mieter ist nicht und gilt auch nicht als Vertreter oder Bevollmächtigter des Vermieters zu irgendeinem Zweck.
- VIOLATION OF THE TERMS OF THE LEASE 12.1 Joint and Several Liability
Der Mieter und alle autorisierten Fahrer des Autos haften dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch für die vollständige und ordnungsgemäße Einhaltung sämtlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung.
12.2 Breach of Contract
Verletzt der Mieter oder ein autorisierter Fahrer eine hierin festgelegte Verpflichtung oder versucht er dies, oder sind dem Vermieter übermittelte Informationen falsch oder ungenau, so kann der Vermieter nach eigenem Ermessen entweder:
die weitere Erfüllung dieser Vereinbarung verlangen oder
die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen,
und in beiden Fällen vollen Ersatz für sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden sowie die Zahlung noch ausstehender Mietbeträge verlangen.
Im Falle der Kündigung behält sich der Vermieter das Recht vor, sämtliche Eigentums- und Besitzrechte auszuüben, einschließlich des Rechts, das Auto ohne Zustimmung des Mieters von jeder Person, die es in Besitz hat, zurückzunehmen.
Mit der Kündigung werden alle aus der Vereinbarung resultierenden Zahlungsverpflichtungen des Mieters sofort fällig.
12.3 Early Termination by the Lessee
Kündigt der Mieter die Miete einseitig vor dem vereinbarten Enddatum, muss er alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllt haben. Jeder im Voraus gezahlte Mietbetrag für den Restzeitraum verbleibt als angemessene und vereinbarte Vertragsstrafe beim Vermieter.
12.4 Automatic Termination
Diese Vereinbarung endet automatisch unter den folgenden Bedingungen:
Der Mieter (bei natürlichen Personen) verstirbt oder wird unter gerichtliche Betreuung gestellt.
Der Mieter (bei juristischen Personen) wird liquidiert.
Der Mieter wird für insolvent erklärt, beantragt Insolvenz, stellt seine Zahlungen ein oder einer seiner Vermögenswerte wird gepfändet, zwangsversteigert, versteigert oder unter Zwangsverwaltung gestellt.
- NON-WAIVER
Unterlässt es der Vermieter, ein Recht auszuüben, oder verzögert er dies, oder duldet er eine Pflichtverletzung, so gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Pflicht und auch nicht als Zustimmung zu einem Verstoß.
Ein Verzicht oder eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich erfolgt und vom Vermieter unterzeichnet ist.
- JURISDICTION
Diese Vereinbarung unterliegt dem griechischen Recht und ist entsprechend auszulegen. Jede Streitigkeit, Meinungsverschiedenheit oder Forderung aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung – einschließlich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung – unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Thessaloniki, deren ausschließliche Zuständigkeit die Vertragsparteien ausdrücklich und unwiderruflich anerkennen.
- GENERAL PROVISIONS
15.1 Severability Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die weiterhin vollständig wirksam und durchsetzbar bleiben.
15.2 Entire Agreement Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Verhandlungen, Mitteilungen oder Erklärungen, ob mündlich oder schriftlich, die sich auf ihren Gegenstand beziehen.
15.3 Interpretation Überschriften und Abschnittstitel dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.
- AMENDMENTS
Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen dieser Vereinbarung sind nur gültig und verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Mündliche Abreden oder Verständigungen entfalten keine Rechtswirkung, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
- NOTIFICATIONS
Jede Mitteilung, Kommunikation oder Erklärung zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und entweder persönlich, per Einschreiben, Kurierdienst oder per E-Mail an die auf der Vorderseite dieser Vereinbarung angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse zugestellt wird.
Jede Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über Änderungen ihrer Kontaktdaten zu informieren. Bis zum Eingang einer solchen Mitteilung gilt jede an die zuvor angegebene Anschrift gesandte Nachricht als ordnungsgemäß zugestellt.



